Zeiten & Preise

Zeiten

Sommerfahrplan
von April bis September

Montag bis Freitag

06:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag und Sonntag

09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Winterfahrplan
von Oktober bis März

Montag bis Freitag

06:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Samstag und Sonntag

10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

5 min

dauert die Fährüberfahrt in etwa

An Feiertagen gelten die Fahrzeiten für Samstag bzw. Sonntag. Bitte beachten Sie, dass es für Wetter- oder technisch bedingte Ausfälle der Fähre keine Gewährleistung geben kann. Wetterbedingt kann es vorkommen, dass die Fähre im Winterbetrieb an Wochenendtagen ihre Fahrzeit verlängert

Preise

Person

ab 6 Jahren

Einzelfahrt

€ 1,00 (6-12 Jahre)

€ 1,70 (ab 13 Jahren)

10er Karte

€ 9,50 (Schüler*)

€ 15,00

50er Karte

€ 60,00

Fahrrad

Inkl. Fahrer

Einzelfahrt

€ 1,40 (6-12 Jahre)

€ 2,20 (ab 13 Jahren)

10er Karte

€ 14,00 (Schüler*)

€ 19,00

50er Karte

€ 80,00

PKW & LKW

Inkl. fahrer

Einzelfahrt

€ 3,70 (PKW)

€ 5,00/14,00 (LKW <7,5t/>7,5t)

10er Karte

€ 29,00 (PKW)

€ 40,00 (LKW <7,5t)

50er Karte

€ 110,00 (PKW)

Sonstige

Inkl. Fahrer

Einzelfahrt

€ 3,00 (Motorrad)

€ 5,00 (Traktor)

€ 2,50 (Anhänger klein)

€ 5,00 (Anhänger groß)

* dieser Sondertarif gilt nur für Schulkinder der Ursulinenschule Hersel und der Schule CoJoBo Bonn

Genießer
Ticket

1 Stunde Rheinfährfahrt genießen
€ 3,50/7,00 (6-12 Jahre/ab 13 Jahre)

Bar

Aktuelle Zahlungsmöglichkeiten

Alle Fahrpreise inkl. gesetzlicher MwSt.
Hinweis: Bei Nutzung von Monatskarten oder Mehrfachfahrkarten, besteht kein Reklamationsrecht oder Recht auf Rückerstattung bei Ausfall des Fährbetriebes durch höhere Gewalt. Dazu zählt z. B. Hochwasser, technisch bedingte Ausfälle usw..
Unter besonderen Voraussetzungen führen wir eine unentgeltliche Beförderung durch. Näheres dazu finden Sie unter „Fahrgäste mit Einschränkungen„ Sobald Sie zu uns an Bord kommen, kümmert sich unser Team um Sie. Ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Fahrzeug übersetzen, einer unserer Mitarbeiter kommt zu Ihnen. Egal ob Sie im Fahrzeug sitzen bleiben möchten oder die Fährfahrt außerhalb ihres Wagens genießen möchten.

Fahrgäste mit Einschränkungen

Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für schwerbehinderte Menschen bieten wir die unentgeltliche Beförderung an.

Damit Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen und Beiblatt mit Wertmarke. Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt.

Das persönliche Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.