Sommerfahrplan
von April bis September
Montag bis Freitag
06:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag
09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Winterfahrplan
von Oktober bis März
Montag bis Freitag
06:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
An Feiertagen gelten die Fahrzeiten für Samstag bzw. Sonntag. Bitte beachten Sie, dass es für Wetter- oder technisch bedingte Ausfälle der Fähre keine Gewährleistung geben kann. Wetterbedingt kann es vorkommen, dass die Fähre im Winterbetrieb an Wochenendtagen ihre Fahrzeit verlängert
ab 6 Jahren
Einzelfahrt
€ 1,00 (6-12 Jahre)
€ 1,70 (ab 13 Jahren)
10er Karte
€ 9,50 (Schüler*)
€ 15,00
50er Karte
€ 60,00
Inkl. Fahrer
Einzelfahrt
€ 1,40 (6-12 Jahre)
€ 2,20 (ab 13 Jahren)
10er Karte
€ 14,00 (Schüler*)
€ 19,00
50er Karte
€ 80,00
Inkl. fahrer
Einzelfahrt
€ 3,70 (PKW)
€ 5,00/14,00 (LKW <7,5t/>7,5t)
10er Karte
€ 29,00 (PKW)
€ 40,00 (LKW <7,5t)
50er Karte
€ 110,00 (PKW)
Inkl. Fahrer
Einzelfahrt
€ 3,00 (Motorrad)
€ 5,00 (Traktor)
€ 2,50 (Anhänger klein)
€ 5,00 (Anhänger groß)
* dieser Sondertarif gilt nur für Schulkinder der Ursulinenschule Hersel und der Schule CoJoBo Bonn
1 Stunde Rheinfährfahrt genießen
€ 3,50/7,00 (6-12 Jahre/ab 13 Jahre)
Bar
Aktuelle Zahlungsmöglichkeiten
Alle Fahrpreise inkl. gesetzlicher MwSt.
Hinweis: Bei Nutzung von Monatskarten oder Mehrfachfahrkarten, besteht kein Reklamationsrecht oder Recht auf Rückerstattung bei Ausfall des Fährbetriebes durch höhere Gewalt. Dazu zählt z. B. Hochwasser, technisch bedingte Ausfälle usw..
Unter besonderen Voraussetzungen führen wir eine unentgeltliche Beförderung durch. Näheres dazu finden Sie unter „Fahrgäste mit Einschränkungen„
Sobald Sie zu uns an Bord kommen, kümmert sich unser Team um Sie. Ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Fahrzeug übersetzen, einer unserer Mitarbeiter kommt zu Ihnen. Egal ob Sie im Fahrzeug sitzen bleiben möchten oder die Fährfahrt außerhalb ihres Wagens genießen möchten.
Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für schwerbehinderte Menschen bieten wir die unentgeltliche Beförderung an.
Damit Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen und Beiblatt mit Wertmarke.
Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt.
Das persönliche Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.
Telefon Fährverbindung Mondorf
+49 (0) 171-7706649
Telefon Fährverbindung Godesberg
+49 (0) 171-2226080
Rheinkilometer
660